Ambulant Betreutes Wohnen

Kostenübernahme

Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit wird durch das neue Bundesteilhabegesetz bestimmt (Übergang vom SGB XII §§ 53, 54 zu SGB IX § 78, 90, 113). Diese können Sie in der Infobox nachlesen. 
Die Kosten des Ambulant Betreute Wohnens übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen der LWL (Landschaftsverband Westfalen Lippe). 

Wir prüfen gerne mit ihnen die entsprechenden Voraussetzungen und sind bei allen notwendigen Formalitäten behilflich.